Und so geht es weiter…

Am 30.04.2020 bekomme ich folgendes Schreiben der Staatsanwaltschaft Bielefeld als Reaktion auf meine Anzeigen gegen die Polizist*innen der Kreispolizei Gütersloh vom 23.09.2019 – nach der stundenlangen „Anwendung von Gewalt“ an gefesselter Person…

Auch hier werde ich nicht nach Vorlage meiner genannten Beweise gefragt, nicht einmal nach meinen genauen Verletzungen. Die vier Polizist*innen werden angehört, ergänzend zu seitenlangen Polizeibericht(en).

7 Monate nach Anzeige der ersten Polizist*innen, 3 Monate nach dem zweiten folgenreichen Einsatz vom 18.01.2020 und…


…12 Tage NACH der Erstattung der Strafanträge gegen 11 WEITERE Polizist*innen:

Ermittlungsverfahren gegen PK KXXXXXX u.a.
wegen Körperverletzung im Amt u.a.

Datum der Strafanzeigen: 23.09.2019

Sehr geehrter Herr Köllerwirth,

das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß $ 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, da ein hinreichender Tatverdacht nicht festgestellt werden konnte.
Beweismittel, die eine bedenkenfreie Überführung ermöglichen könnten, liegen nicht vor.

(…)

Die beschuldigten Polizeibeamten wurden angehört und der zugrundeliegende Vorgang ausgewertet.

(…)

Nach Prüfung des Sachverhaltes ist ein strafbares Verhalten hier nicht nachzuweisen, da die polizeilichen Maßnahmen durch die polizeilichen bzw. strafprozessualen Eingriffsbefugnisse gedeckt waren.

(…)

Damit waren die polizeilichen Maßnahmen nur mit Hilfe von unmittelbaren Zwang im Sinne des § 58 PolG NRW durchzusetzen.
Soweit es im Rahmen der Ausübung des unmittelbaren Zwanges zu Körperverletzungen zu Ihrem Nachteil gekommen ist, waren diese Auswirkungen unbeabsichtigte Folgen Ihrer Gegenwehr und als solche ebenfalls nach $$ 50,55 PolG NRW gerechtfertigt.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass zu Gunsten der Polizeibeamten grundsätzlich auf eine ex ante Sichtweise abzustellen ist. Mithin kommt es darauf an, welche Maßnahmen die Polizeibeamten in der gegebenen Situation für erforderlich halten durften.

Soweit es den Vorwurf der Körperverletzung im Amt betrifft, weise ich auf die nachfolgende Rechtsmittelbelehrung hin.

Hochachtungsvoll

XXX

Oberstaatsanwältin

20.12.2020: Offener Brief versendet + Bildsequenz der Verletzungen veröffentlicht

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