Krankenkasse, Kassenärztliche Vereinigung, Ärztekammer

Behandlungsverweigerung, Behandlungsfehler, Weigerung zur Diagnostik, medizinisches Gutachten.

Ich wende mich zu diesen Themen an meine Krankenkasse, aber die verweisen mich an den Teledoktor.

Es soll mich ein Facharzt (Orthopäde) zurückrufen, es ist jedoch ein Arzt für Allgemeinmedizin, der sagt, er arbeite nicht für die Krankenkasse und könne daher auch nichts veranlassen. Ich müsse mit den Ärzten vor Ort arbeiten oder mir über das Portal andere Ärzte suchen.

Nochmals rufe ich bei der Krankenkasse an. Diesmal nimmt sich jemand etwas mehr Zeit, ist erstaunt, aber kann mich auch nur an die Ärztekammer verweisen.

Ärztekammer verweist mich an die Kassenärztliche Vereinigung.

KÄV verweist mich an die Krankenkasse.

Ich rufe nochmal bei der Krankenkasse an und schildere meine „Kreiskommunikation“: „ich fahre sogar nach W., wenn erforderlich, um zum MdK zu kommen und eine Begutachtung vorzunehmen oder auch zu jeder unabhängigen genauen Diagnostik zu einem Arzt, egal wo“.

„Das ist aber ungewöhnlich, das ein Kunde dieses einfordert. Der MdK wird nur selbständig tätig, das können Sie nicht einfordern. Da kann ich oder Sie keinen Einfluss drauf nehmen.“

Oder nennen Sie mir einen vertrauenswürdigen Arzt in diesem Zusammenhang.

„Das kann ich nicht tun“

Aber die Problematik haben Sie verstanden?

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