18.01.2020, 23:40 Uhr

Folgend die Strafanträge gegen die Beteiligten, Beweise unter „Niederträchtige Lügen“.

NEU: Niederträchtige LÜGEN-Chronologie. (LINK)

Wo kann man Dateien sicher hinterlegen, ohne dass diese beseitigt werden? INTERNET!

Also hier ein 9:30-Minuten-Zusammenschnitt einiger Szenen, die sich innerhalb mehrerer Stunden abspielten. Vorerst nur Audio, Videobearbeitung liegt mir nicht so (z.B. einen Terrorcounter, Kommentare…). Die Qualität wieder bewusst begrenzt. Lautstärken angepasst (Normalisiert).

Funfacts:

  • Die Polizist*innen malträtieren die Tür etwa 80 Sekunden lang, bis diese sich zu erkennen geben (erst schießen, dann fragen?). Könnte als Bedrohung aufgefasst werden. Die Polizei behauptet, ich hätte dann mit Pfefferspray gesprüht… und daraufhin haben diese sogar das SEK gerufen. Diese haben aber auch mit den anderen Polizist*innen (gesamt ca. 11!!) noch mehrere Stunden rumgedroht. Also wer stellt die Gefährdung dar?
  • Bei meiner Reaktion ab Minute 6:40, 2. Szene, bin ich dann auch nachvollziehbar „leicht erregt“ – in den letzten Szenen sitze ich seit mehreren Stunden im Dunkeln (abgeschalteter Strom) unter der aufgebauten Bedrohungssituation und rufe aus dem Dachfenster
  • Die Polizei hat vermutlich diesen Einsatz nicht „attentatslos“ beenden dürfen („wir kommen sowieso rein…“), da denen die Brisanz auch dieser Aufzeichnungen dann doch irgendwann bewusst wurde
  • Ich habe die Polizei sogar auf ihre Pflichtverletzungen hingewiesen (jedoch Polizist: „das klären wir dan hinterher“)
  • Im Gerichtsbezirk Bielefeld finde ich keine der gesetzlich geforderten Bereitschaftsstaatsanwaltschaften, die rechtmäßige Durchsuchungsbeschlüsse (nachts, am Wochenende) VORHER erstellen könnte bzw. müsste
  • Scheint für diese Polizist*innen ein übliches/konzertiertes Vorgehen zu sein – jedoch das kaputte Handy mitnehmen und die beiden anderen liegenlassen… danke!
  • Die einzelnen Szenen sind ungeschnitten, um den Eindruck nicht zu verfälschen
  • Wenn „scheiß drecks Kollegen, die das Grundgesetz mit Füßen treten“ eine unpassende Äußerung darstellen würde, so bitte ich dieses gedanklich durch geeignetere Bezeichnungen zu ersetzen…
  • Und die übliche Reaktion der Polizei auf solche Informationen: „Das ist ja vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen“ wird bestimmt geäußert, aber es gibt viele Stunden weiteres Material, das nicht weniger belastend für die Polizei und entlastend für mich sein wird

Nachfolgend führe ich hier direkt meine Strafanträge auf, die ich zum Ende der Dreimonatsfrist gegen die Polizei Gütersloh bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld eingelegt habe – parallel dazu habe ich auch wieder Online-Anzeigen in 4 Punkten erstellt. Eine genaue Schilderung der Vorgänge möchte ich mir jetzt ersparen. Dies ist die einzige Anzeige – bzw. Strafantrag – (von 3), die bisher „nur vorläufig eingestellt“ wurde und angeblich „nach den Verfahren gegen mich“ wieder aufgenommen werden … KÖNNTE …

Es liegen mir vielfache, objektiv belastende Beweise vor. Diese werde ich hier und jetzt nicht veröffentlichen;
für ausgewählte Journalist*innen bzw. Medien werde ich diese jedoch gerne zur Verfügung stellen.

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Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit möchte ich mehrere Strafanträge stellen.

Es wurde innerhalb eines halben Jahres (erstmalig 23.06.2019, letztmalig beginnend am 18.01.2020 – auf das letzte Ereignis beziehen sich die Strafanträge, da ich von einer 3-Monats-Frist zur Einreichung ausgehe. Sollte diese Frist nicht greifen, so beziehe ich mich auch auf die vorhergehenden Vorkommnisse) meine Wohnung von der Polizei Gütersloh aufgesucht und mir vielfacher Schaden zugefügt. Da ich vermute, dass meine Online-Anzeigen gegen die Polizei Gütersloh bzw. deren Personal, Herzebrocker Straße 142, 33334 Gütersloh auch von dieser (un-)bearbeitet wurden, führe ich vorsichtshalber auch die dort aufgeführten Straftaten hier erneut auf. Tatort und mein damaliger Wohnort war (…) Steinhagen und nachfolgender Tatort XXX-Krankenhaus, Gütersloh.

Ich bin strafrechtlich ein juristischer Laie und dieses Schreiben wurde ohne Hilfe durch einen Anwalt von mir persönlich erstellt. Etwaige rechtliche Fehler bitte ich – wenn möglich – entsprechend Ihrerseits zu korrigieren bzw. mir mitzuteilen, so dass ich diese korrigieren (lassen) kann.

1. Nichtbeachtung der Unschuldsvermutung, Bedrohung und Hausfriedensbruch:

Ich wurde der Ruhestörung bezichtigt, obwohl sogar ein ein Polizist selbst per Funkspruch bestätigte „es ist hier soweit alles in Ordnung, ich will ihn aber nichtsdestotrotz in Gewahrsam nehmen“ und „machen Sie die Tür auf, wir kommen sowieso rein, dann müssen Sie auch noch die kaputte Tür oder das kaputte Schloss bezahlen“. Diese Äußerungen entsprechen meines Erachtens (m.E.) nach auch einer klaren Bedrohung und sind m.E. rechtlich vorsätzlicher Fehlhandlung. Obwohl ich auf die nicht vorhandene grundrechtliche Grundlage eines Einsatzgrundes hinwies, sagte der Polizist, das werde dann hinterher geklärt. Daher scheint m.E. hier ein systemischer Fehler der Polizeianweisungen oder sogar der Polizeiausbildung und -kontrollen vorzuliegen, da etwa 5 Stunden später mittels SEK und Rammbock gewaltsam Zutritt zu meiner Wohnung erfolgte. Auch könnte dies einer Anstiftung der Kollegen-innen zu einem Verbrechen entsprechen. Ein Durchsuchungsbeschluss lag nicht vor (Unverletzlichkeit der Wohnung missachtet). Im Sommer 2019 wurde auch ohne Durchsuchungsbeschluss meine Wohnung von der Polizei gegen meinen Willen gewaltsam betreten und eine vollständige Durchsuchung in meiner gewaltsam herbeigeführten Abwesenheit (ich wurde nach draußen gebracht und vielfach verletzt) durchgeführt. Daher zeigen hier die Wiederholungen von entsprechend rechtsbrecherischem Verhalten meinem Eindruck nach eine deutliche Gefährdung auch der Allgemeinheit durch ein solches Verhalten der Polizei.

2. Bedrohungen, Beleidigungen auch sexueller Natur sowie Nötigungen:

Einzelne Polizisten-innen sagten zu mir z.B. „dummer Wichser“, „linkes Arschloch“, „halt die Fresse, sonst stopfe ich sie dir“, …
Einer Nötigung entspricht unter Anderem die Tatsache, dass absichtlich über mindestens 5 Stunden von außerhalb der Wohnung auf mich eingewirkt wurde mittels vehementem Schlagen und Treten gegen die Tür, stundenlange Stromabschaltung (Entziehung elektrischer Energie), so dass ich absichtlich herbeigeführt nicht meinen Anwalt anrufen konnte, Rufen mittels Megaphon, ständiges Blinken mittels Strahler in meine Fenster, usw.

3. Körperverletzungen

Es wurde mir unter Anderem eine Rippe und Mittelhandknochen gebrochen, vielfache Gelenkschäden zugefügt und wiederholt eine posttraumatische Belastungsstörung hervorgerufen. Eine Aussage eines Polizisten war sogar „ich höre erst auf dir Schmerzen zuzufügen, wenn du aufhörst zu schreien“.

4. Freiheitsberaubung

Ich wurde vollständig über mindestens eine Stunde auf Polizeianweisung im Krankenwagen und weitergehend (ohne Unterbrechung) im Krankenhaus in Gütersloh (…) ca. eine weitere Stunde fixiert. Eine richterliche Anordnung dazu wurde nicht erteilt. Die Einlieferung in eine geschlossene psychiatrische Abteilung empfinde ich als bösartige Willkür.

5. Unterlassene Hilfeleistung

Obwohl ich um Hilfe schrie, schritt keiner der vielen anwesenden Polizisten, Krankenwagenpersonal oder XXX-Personal ein, um mich vor der ständigen Gewalteinwirkung durch mehrere Polizisten-innen zu schützen. Im XXX sprach ich das Personal auch direkt an „der bricht mir den Daumen und den Arm“, worauf diese nur sagten, sie können da nichts tun. Meine Bitten, mich nicht vollständig fixiert liegen zu lassen, wurden vom Krankenwagenpersonal als auch vom XXX-Personal nicht beachtet.

6. Sachbeschädigung

Es wurden mehrere Gegenstände beschädigt und meine Wohnung und Kellerraum verwüstet. Auch das Abschalten des Stromes und dadurch genommene Möglichkeit, meinen Anwalt zu kontaktieren (bekanntes Funkloch am Wohnort) stellt mindestens eine Sachbeschädigung dar.

7. Diebstahl, Raub und/oder Unterschlagung, Betrug, Untreue

Es fehlen mehrere Gegenstände, die im Protokoll nicht aufgeführt sind.

8. Verstoß gegen das Beweismittelverwertungsverbot

Es wurden unter Verletzung von Grundrechten Beweismittel beschafft, dies könnte m.E. auch einer Rechtsbeugung entsprechen. Auch muss vermutlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in Richtung der Staatsanwaltschaft oder Richter-in ein nachgehender Durchsuchungsbeschluss durch die Polizei Gütersloh beschafft worden sein.

9. Verleumdung

Es wurden wiederholt Berichte an das Jugendamt gesendet, die nicht der Wahrheit entsprrechen und vermutlich nur das Ziel einer Verleumdung und Schädigung meiner Person gegenüber meiner Tochter und ihrer Mutter zum Ziel haben.

10. Nachstellung

Durch das vielfache Aufsuchen meiner Wohnung, als auch eine „allgemeine Verkehrskontrolle“ von zwei der bezichtigten Polizisten-innen kurz nach der letzten Tat vom 18.01.2020 fühle ich mich von der Polizei verfolgt und genötigt bzw. einer Nachstellung ausgesetzt.

11. Vertuschung von Straftaten

Aufgrund der Tatsache, dass falsche, infame Protokolle erstellt wurden und vor der offiziellen Durchsuchung unter Anderem mein Laptop und Handy mitgenommen wurden, besteht m.E. der begründete Verdacht, dass hier Beweismittel gegen die Polizei meinem Zugriff für die Gerichtsverhandlungen entzogen werden sollen. Dies könnte auch die Grundlage für den vollkommen unverhältnismäßigen 6-stündigen Polizeieinsatz gewesen sein.

12. weitere Straftatbestände bzw. Vergehen der Polizeibeamten-innen, die m.E. zutreffen:

Falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat

Falsche uneidliche Aussage und Meineid

Bandendiebstahl, Unterschlagung

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Strafvereitelung im Amt

Urkundenfälschung, mittelbare Falschbeurkundung

Störung von Telekommunikationsanlagen

Körperverletzung im Amt

Verfolgung Unschuldiger

Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

Rechtsbeugung

13. Verleumdung, Falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat durch Herr und/oder Frau G.-B..

Diese bezichtigten mich jeweils einer Ruhestörung und riefen direkt die Polizei, ohne zu ermitteln, ob dies überhaupt der Realität entspricht. Die Polizei agierte in dem beschriebenen Verhalten (siehe oben). Ich hatte jedoch nicht gelärmt und sehe mich daher einer wiederholten Verleumdung durch diese Personen ausgesetzt.


Bitte bestätigen Sie den Eingang und das/die Aktenzeichen dieses Schreibens und teilen mir wenn möglich eventuelle weitere Schritte oder Vorgänge schriftlich mit.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing.(FH) Markus Köllerwirth

Die Antwort der Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 11.05.2020:

§ 154e StPO
Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung

(1) Von der Erhebung der öffentlichen Klage wegen einer falschen Verdächtigung oder Beleidigung (§§ 164, 185 bis 188 des Strafgesetzbuches) soll abgesehen werden, solange wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein Straf- oder Disziplinarverfahren anhängig ist.

(2) Ist die öffentliche Klage oder eine Privatklage bereits erhoben, so stellt das Gericht das Verfahren bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein.

(3) Bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ruht die Verjährung der Verfolgung der falschen Verdächtigung oder Beleidigung.

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Hier eine Aufnahme, ungeschnitten, wie selbstverständlich diese Polizist*innen das Grundrecht missachten. Ich hatte denen zuvor mitgeteilt, dass ich nicht gelärmt habe… also übernehmen die das selber…

„Wir kommen sowieso rein…“ (auch ohne Rechtsgrundlage)

(Diese Szene ist in dem obigen Zusammenschnitt enthalten)

(Die Tonqualität habe ich zum „Schutz“ der im Hintergrund sprechenden P heruntergeregelt, zu hören ist nur der Polizist „bei der Arbeit“)

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stefano
stefano
5 Monate zuvor

du willst mit diesen aufnahmen deine unschuld belegen? du bist stinkbesoffen und beleidigst die polizisten immer wieder, zudem frech wie sonst was….kein wunder

filozillero
Admin
Reply to  stefano
4 Tage zuvor

Ich hoffe, DIR passiert sowas auch mal.

kurt
kurt
1 Jahr zuvor

polizei dein freund und helfer war vor vor vorgestern. die polizei in deutschland gibt sich richtig mühe sich bei der bevölkerung unbeliebt zu machen. schuld ist aber allein der staat der das zulässt. es gibt sehr viele polizei geschädigte. deutschland ist kein Rechtsstaat. viele grüsse

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