Offener Brief – 20.12.2020 per E-Mail

(am besten als PDF anschauen)

Dipl.-Ing. Markus Köllerwirth

– Offener Brief –
Polizeigewalt und Amtswillkür in NRW


Sehr geehrter Herr Minister Reul,
sehr geehrter Herr Landrat Adenauer,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Clausen (Bielefeld),
sehr geehrter Herr Bürgermeister Morkes (Gütersloh),
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Süß, (Gemeinde Steinhagen),
sehr geehrter Herr Tappe (Bürgermeister Halle Westf.),
sehr geehrter Herr Bürgermeister Kähler (Herford)


Hiermit mochte ich für jeden zugänglich – als ein Offener Brief – auf Geschehnisse hinweisen, die m.E. bisher verschwiegen werden.


Warum als Offener Brief?
Ich komme hiermit meiner empfundenen Bürgerpflicht nach, wesentliche Gefahren für die Allgemeinheit anzuzeigen. Ich möchte das (Kommunikations-)Verhalten in solchen Fällen ändern und auf einen offenen, ehrlichen und selbstkritischen Umgang hinwirken.
Da ich durch diese Geschehnisse lebenslang gezeichnet sein werde, habe ich begonnen, mit meinem Klarnamen „Markus Köllerwirth“ diese skandalösen Vorgänge zu veröffentlichen.
Dieses Schreiben wird auch auf meiner diesbezüglichen Internetseite stoerpegel.de öffentlich zugänglich abgelegt (noch nicht schön, aber informativ).
Dort sind und werden noch detailliertere Schilderungen und weitere Fakten hinterlegt.
Es scheint mir dringend erforderlich, Sie über objektiv bestehende Missstände bei der Polizei Gütersloh und Staatsanwaltschaften (bisher primär Bielefeld, Halle) in Ihrem Bereich zu informieren, in der Hoffnung, dass Sie hier auf Verbesserung hinwirken mögen.
Sie werden vermutlich über keinen dieser Fälle informiert worden sein:
Seit nun 18 Monaten bin ich (45, Diplomingenieur für Umweltschutz- und Sicherheitstechnik) arbeitsunfähig aufgrund der wiederholten, unrechten Handlungen von Polizist*innen der Kreispolizeibehörde Gütersloh. Ich wurde von der Polizei Gütersloh über mehrere Stunden (!) und mehrfach (!!) misshandelt. Die Folgen sind, neben schwerer (vermutlich dauerhafter) Gesundheitsschädigung – und somit seit 23.06.2019 bestehender Arbeitsunfähigkeit – auch ein fragwürdiger Umgang der zuständigen Stellen mit meinen Anschuldigungen gegen die Polizist*innen.

Es waren beim ersten „Einsatz“ wegen unterstellter Ruhestörung (zuvor schlafend) gleich 4 (VIER) Polizist*innen für eine Dauer von mindestens 3 Stunden mit mir – gefesselt – „beschäftigt“ mir vorsätzliche schwere Körperverletzung beizubringen. Dass ich die Polizist*innen verklagen werde, hatte ich bereits kurz nach Beginn des „Einsatzes“ mitgeteilt.
Daraufhin wurde ich (nach vielfacher vorsätzlicher Körperverletzung) mit verleumderischen, haltlosen Anschuldigungen bzw. Anzeigen der Polizist*innen übersät. Offensichtlich, um zu versuchen, die Willkür, stundenlange Polizeigewalt und die vielfachen Verletzungen im Nachhinein zu rechtfertigen.

Genau eine Woche nach dem ersten „Attentat“ kamen die beschuldigten Polizist*innen nachts um 02:00 Uhr nochmals zu mir, wieder aufgrund unterstellter Ruhestörung, weckten und bedrohten mich mit erneuter Körperverletzung, gingen dann aber.
Und natürlich habe ich die Polizist*innen in beiden Fällen angezeigt – hier kommt dann das m.E. äußerst bedenkliche Verhalten der Bielefelder (Ober)Staatsanwälte*innen zum Tragen:
Beide Anzeigen wurden verworfen! Es erfolgte KEINERLEI Rückfrage nach meinen Beweismitteln oder Details, es wurden ausschließlich die beschuldigten Polizist*innen „angehört“ und daraufhin entschieden, die Anzeigen abzuweisen. Doch was macht die Kreispolizeibehörde Gütersloh, nachdem ich deren Personal anzeigte? Gleicher behaupteter Einsatzgrund: Ruhestörung. Am 18.01.2020 (7 Monate nach den ersten Vorfällen) wurde ich nochmals von der Polizei Gütersloh aufgesucht. Diesmal stürmten die nicht sofort meine Wohnung, sondern bedrohten mich über etwa 5 (FÜNF) Stunden (von 23:40…05:00 Uhr) infolge angeblicher Ruhestörung (nachweislich falsch). Es waren in Summe etwa 11 (ELF) Polizeibeamte, die eine Bedrohungskulisse aufbauten, die ich trotz meiner zuvor erlittenen Traumata in Deutschland so nicht für möglich gehalten hätte: Es wurde mir sofort der Strom abgeschaltet, weil ich ankündigte, dass die warten müssen, bis ich mit meinen Anwalt gesprochen habe (bekanntes Funkloch dort). Das Haus wurde umgehend geräumt, 4 weitere Mietparteien mussten von 24:00 bis etwa 5:30 Uhr das Haus verlassen, darunter auch Alte, Gehbehinderte. Im Dunkeln sitzend wurde mir von außen ständig in mein Fenster geblinkt und geblitzt und gegen die Tür geschlagen. Ich hatte gebeten, mich endlich schlafen zu lassen, aber das wurde mit Lachen quittiert. Es wurde dann mittels Megafon gerufen, obwohl ein Gespräch durch die dünne Wohnungstür problemlos möglich war. Nicht ich, sondern die Polizei stellte (auch hier WIEDER) die Ruhestörung und Gefährdung der Allgemeinheit dar. Es wird lange (mehrfach über Stunden) und vehement meine Klingel benutzt und gegen die Tür geschlagen und getreten. Ein Argument für deren „Einsatz“ konnte auf meine Rückfrage nicht genannt werden, obwohl ich auf die nicht vorhandenen grundrechtlichen Einsatzgründe hinwies (Polizist: „das klären wir dann hinterher!“ und zur Zentrale gefunkt: alles in Ordnung, „…wir möchten ihn nichtsdestotrotz in Gewahrsam nehmen).

Nach diesem stundenlangen „Polizeiterror“, wurde auch dies zur erneuten „Polizeibrutalität“: Die Polizei kam mittels SEK und Rammbock in meine Wohnung und ich wurde dort – wiederholt – aus meinen Privaträumen gerissen. Von 4 vermummten Beamten in Fesseln gelegt und noch relativ schmerzlos auf die Straße gebracht, fingen die Streifenbeamteninnen sofort an, mir wieder grundlos und übermäßig Gewalt zuzufügen.
Ich war auch hier schon wehr- und widerstandslos, aber die wirkten grundlos und übermäßig gewaltsam mit Schmerzgriffen auf mich ein, bis mehrere weitere Gelenke, Bänder, Sehnen, Knochen,… zerstört waren. Diese Körperverletzungen gingen sogar noch weiter, als ich in eine Klinik gebracht wurde. Vor den Augen des Personals des Krankenhauses (und ich bat diese direkt um Hilfe, die taten jedoch nichts) wurden an mir, vollfixiert, weiterhin Schmerzen und Schaden zugefügt. Auch diese Einlieferung in eine psychiatrische Klinik kann m.E. nur als bösartige Absicht der geplanten Denunzierung und Verleumdung durch die Polizistinnen und im Weiteren durch die Klinik gewertet werden (wenn man meine Beweise kennt). Und auch diese Klinik in Gütersloh hat an der Denunzierung und meiner weiteren Freiheitsberaubung im Sinne der Polizei Gütersloh „mitgespielt“ und einen ebenso verleumderischen Bericht (ausschließlich für die Polizei bzw. Gericht!) erstellt. Auch dort durfte ich über mehr als 24 Stunden meinen Anwalt nicht anrufen und wurde gegen meinen ausdrücklichen Willen gefangen gehalten.

Einen realen Einsatzgrund oder gar einen Durchsuchungsbeschluss hatten die Polizistinnen nicht beim ersten, nicht beim zweiten, und auch nicht beim dritten Einsatz!


Und natürlich wurden von der Polizei Gütersloh weitere Berichte, belegbar falsch, angefertigt.
Und ebenso haltlose Anzeigen erstattet.
Somit beziehen sich meine Strafanträge (in 13+ Straftatbeständen) nunmehr auf die Wiederholungen von Straftaten auch einer ganzen Behörde der Stadt Gütersloh – zusätzlich zu den Vergehen der Einzelnen.
Es zeigen sich Wiederholungen, die auf schwere Systemfehler schließen lassen. In Ihrem Zuständigkeitsbereich wird wie hier beschrieben mit (zuvor) unbescholtenen Personen umgegangen, die wiederholte „häusliche Polizeigewalt“ erfahren mussten und sich trauen, dagegen vorzugehen.
Nach nunmehr 18 Monaten habe ich zwar weiterhin die Anschuldigungen der Polizist*innen vor der Brust, es wird jedoch noch immer kein diesbezüglicher Gerichtstermin vom Bielefelder Gericht angesetzt. Nichteinmal die strafrechtlichen Verfahren der Polizist*innen gegen mich werden angesetzt oder gar verhandelt. Es scheint in Fällen, bei denen die Beweismittel vor Verfahrensbeginn veröffentlicht werden und somit öffentlicher Druck erzeugt wird, nicht zu solchen verzögerten Anklagen zu kommen. Höchstens weitere unberechtigte Privatklagen von Beamten gegen mich werden angesetzt. Und wieder abgesagt.
Da ich jetzt den gesamten Krankengeldbezug ausreizen musste, stehe ich als Folge der Verletzungen jetzt vor weiteren unverschuldeten finanziellen Einbußen, die wesentlich sein werden.

Daher kann ich zu Recht meinen Eindruck äußern, dass mich diese Widerstände von Behörden und Staatsanwaltschaften „in den Ruin“ treiben – vermutlich, um so diese Verfahren auszusitzen und zu verzögern, bis ich – allumfassend – zum Aufgeben gedrängt werde.
Es ist jedoch das Gegenteil der bewirkte Effekt: ich werde immer offensiver an die Öffentlichkeit gehen, möchte Ihnen aber vorher die Möglichkeit zum Handeln geben.

Die Folgen von wiederholter Polizeiwillkür und Polizeigewalt als auch die als unzulässig empfundenen Abweisungen und Verzögerungen durch die Staatsanwaltschaften in Ihrem Verantwortungs-Bereichen sind ein wesentlicher Teil meiner erfahrenen Ungerechtigkeit.
Denn durch verwerfliche Handlungen von Polizist*innen, gedeckt durch die Staatsanwaltschaften, ist aus meiner Sicht eine umfassende – beidseitige – Rehabilitation erst nach gerechten Gerichtsverfahren möglich. Bisher habe ich jedoch den Eindruck, dass alles Mögliche getan wird, um weitere Verzögerungen und Fehldarstellungen zu bewirken, um (grob fahrlässig) die Polizistinnen ungestraft weiter ihren Dienst tun lassen zu können.
Es handelt sich bei den Beschuldigten teilweise auch um (polizeiintern) bekannte „Widerstandsbeamte“, die weiterhin im Dienst sind und somit nachweislich eine große Gefahr auch für die Allgemeinheit darstellen.
Nur anhand dieser drei geschilderten Fälle, die allein mir zugestoßen sind, kann niemand mehr von „Einzelfällen“ der Polizeigewalt sprechen, eine fehlerhafte Systematik – und nicht „nur“ Vergehen Einzelner – ist allein hier schon offensichtlich.
Bitte stellen Sie solche Zustände ab! Bitte akzeptieren Sie ein solches Vorgehen nicht länger und schützen Sie die Allgemeinheit vor solchen Vorgehensweisen!
Betrachten Sie kritisch, welche ähnlichen Fälle von den Staatsanwaltschaften in Ihrem Bezirk abgelehnt werden.
Lassen Sie Ihre Beamten*innen überprüfen und kontrollieren – von unabhängiger und öffentlich zugänglicher Stelle.
Es ist leider so, dass man in Deutschland Mut beweisen muss, um gegen behördliche Missstände vorzugehen. Geht man gegen Ämter vor, so folgen auf mehreren Ebenen auffällig ablehnende Verhaltensweisen, die wohl nur das Ziel haben, eigenen Schaden abzuwehren, ohne selbstkritisch und glaubhaft die Wahrheit (= Fehler) zu ermitteln und die Wurzel des Übels offenlegen zu können oder wollen.
Sollte sich der Eindruck ergeben, dass ich hier nur auf ein mediales Pferd aufspringe, so möchte ich unterstreichen, dass ich nachweislich:

nie straffällig geworden bin

minutenlang gewürgt und mehrfach durch die Polizist*innen vorsätzlich in Lebensgefahr gebracht wurde, VOR George Floyds trauriger Bekanntheit

viele Verletzungen erlitten habe, die jedwedes reguläre Verhalten der Polizist*innen verneinen

rechtsradikale Äußerungen von Polizist*innen gegen mich auch VOR den bekannten Schlagzeilen dokumentiert wurden

Wiederholungstäter kenne, die weiterhin und ungeachtet dessen im Dienst sind

vielfache eindeutige Beweise habe – auch der vorsätzlichen Grundrechtsverletzungen durch die Beamten.


Jede, mir bisher bekannte Darstellung der Geschehnisse durch die Polizist*innen sind falsch (bis auf ein üblicherweise mit Strafzahlung abgegoltenes Vergehen meinerseits).
Die „vollkommen schief gelaufenen Einsätze“ haben diverse strafrechtliche Verfahren, als auch hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen die Polizei Gütersloh und das Land NRW zur Folge.
Ich habe mich zwangsläufig auf viele, langwierige Verfahren eingestellt, erforderlichenfalls gehe ich durch alle Instanzen.
Mein Ziel sind nachhaltige Urteile, keine Vergleiche.
Abgesehen von dem allumfassenden gesellschaftlichen und finanziellen Schaden wird grade in den jetzigen Zeiten eine Rufschädigung dieser Organe umso größer, je weniger und zögerlicher von staatlicher Seite „klare Kante gegen Polizeigewalt“ gezeigt wird.
Mit meinem Fall könnte begonnen werden.
Von Ihnen. Und mir. Gemeinsam.
Daher möchte ich Sie bitten, mir die folgenden Fragen zu beantworten:


Allgemein

Haben Sie einen Überblick, welche weiteren Anzeigen von Polizeigewalt und -willkür in Ihrem Bereich von den Staatsanwaltschaften abgewiesen werden?

Wie können und werden Sie dies neutral kontrollieren und ggf. verhindern bzw. reduzieren? Werden Sie diese Ergebnisse
veröffentlichen?

Ist geplant, die Polizei und Staatsanwaltschaften (in Ihrem Wirkungskreis) unabhängig und öffentlich nachvollziehbar umfassend zu kontrollieren, wenn ja, wie und ab wann?

Sehen Sie den pauschalen Zuspruch der Gerichte von höherem Vertrauen gegenüber Polizisten nicht auch als „unzeitgemäß“ und als nachweislich falsch an? Wie werden Sie dies ändern?

Wie setzen Sie sich für „ehrliche Polizeiarbeit“ ein?

Werden Sie dafür Sorge tragen, dass derartige Gerichtsverfahren schon im Vorfeld „gleichwertig“ behandelt und gegenseitige Beschuldigungen auch auf Augenhöhe verhandelt werden? – und nicht erst und ausschließlich die Vorwürfe der Polizei angeklagt werden (und somit eine „Vorverurteilung“ im Raum stehen kann)?
Halten Sie es nicht auch für falsch, dass in der gelebten Praxis erst dann und auch nur eventuell, nach (wiederholtem) Gusto der Staatsanwaltschaften, die Anzeigen der Bürger*innen zur Anklage zugelassen werden?


Persönlich

Wurden Sie über diese Vorgänge ansatzweise informiert? Wann?

Sind Sie bereit und willens, sich hier für ein gerechtes und ergebnisoffenes Verfahren einzusetzen? Was werden Sie tun?

Können Sie mich unterstützen? Wie?

Bitte teilen Sie mir Ihre Antworten und ergriffenen Maßnahmen mit, auch über Fragen und Meinungen würde ich mich sehr freuen.
Gerne möchte ich mit Ihrer Unterstützung diese Fälle ergebnisoffen und gerecht aufarbeiten.
Persönlichen Gesprächen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ich bitte um Rückmeldung innerhalb von 4 Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.(FH) Markus Köllerwirth
Herford, 20.12.2020
p.s.:
Um einer weiteren Klage aufgrund dieses offenen Briefes vorzugreifen:
Alle hier getroffenen Aussagen entsprechen in jedem möglichen strittigen Punkt meiner grundrechtlich geschützten, freien Meinung und ich mache hier von meinem Recht Gebrauch, diese auch zu äußern.

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Twicsy
1 Jahr zuvor

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