Ärzt*innen im Spannungsfeld P+StA
Ich weiß, dass es „gute“ Ärzt*innen in meinem Sinne gibt. Und ich hatte auch mit solchen zu tun.
Diese werden sich nicht in den folgenden Beschreibungen wiederfinden.
Anscheinend sind Ä(rzt*innen) bei Polizeigewalt die Hände gebunden. Diese werden sich sogar unter fadenscheinigen Gründen weigern, Ihnen Schmerzmittel zu geben, denn dies könnte ja als Diagnose oder wenigstens Bestätigung der Schmerzen durch die Polizei“einsätze“ gelten – ganz heißes Eisen, hatte ich ja schon an anderer Stelle erwähnt… Da tritt dann auch das offensichtliche Leiden des Patienten nach hinten oder wird ganz verschwiegen. Es gab doch mal sowas wie den Hippokratischen Eid, so dass sich die Ä zur unabhängigen Hilfe verpflichten. Wie werden dann erst Patient*innen „behandelt“, die wirklich „Dreck am Stecken“ haben? Hat nicht jeder das Recht auf gleiche Behandlung? Ich habe doch niemandem etwas getan!
Warum so befangen? Kommt dies aus Seilschaften bereits während des Studium?
Bestehen Verbindungen, die dazu führen, dass bei Polizeigewalt nur schwer eine vollständige Diagnose zu bekommen ist? Ist vielleicht ein Bekannter oder Verwandter bei der P? Oder vom Personal befreundet? Dies könnte schon reichen, um hier (vielleicht sogar unterbewusst) Vorbehalten Recht zu geben und die Doku nicht ordnungsgemäß vorzunehmen, nicht herauszugeben oder sogar anzupassen. Wird Ihnen Druck gemacht?
Gilt sogar das Verschreiben von Schmerzmitteln als nicht „kollegial“ der P gegenüber – und wird somit unnötiges Leiden durch Ä verursacht?
Vorbehalte?
Wenn mich ein Ä nicht behandeln möchte, weil dieser in irgendeiner Beziehung zu P oder StA steht, so könnte ich dies akzeptieren, WENN ES GESAGT WIRD!
Aber eine „Scheinbehandlung“ um hier zu weiteren Verzögerungen beizutragen – obwohl die strafrechtliche Relevanz (und Brisanz) bekannt ist – sehe ich diese Verhalten zwischenzeitlich als Mittäterschaft zur „Vertuschung von Straftaten“ an. Ebenso als Körperverletzung, da unnötige Schmerzen und körperliche Schäden nicht behandelt und evtl. sogar dadurch verschlimmert werden.
Es scheint egal zu sein, dass Sie von der Polizei angegriffen wurden – viele Ärzte*innen werden „Vorbehalte“ haben, die einer baldigen Genesung entgegenstehen. Schnell sind Diagnosen wie „Psychosomatisch“ oder „Arthrose“ notiert. Der direkte Zusammenhang mit offensichtlichen „äußeren Einflüssen“ wie Bänderriss, Knochenbruch, Nervenschädigungen, … oder ersichtlichen Hämatomen und „Fehlentwicklungen bzw. -heilung“ wird gerne verschwiegen. Dieses erfahren Sie jedoch erst, wenn Sie die Patientenakte einfordern – und plötzlich kann eine völlig andere Dokumentation vorliegen, wie es Ihren Erwartungen oder Aufzeichnungen entspricht. Es werden einige/die meisten von Ihnen geschilderten Beschwerden nicht aufgeführt, obwohl diese notiert wurden, nur „Teildiagnosen“ mittels z.B. Röntgenbilder gestellt und ohne weitere Untersuchungen (was man beim Röntgen halt alles so nicht sehen kann…) „psychosomatische Schmerzen“ dokumentiert.
Ist schon beeindruckend, wie einige Ärzte ohne körperliche Untersuchung und ohne bildgebende Verfahren eine Fehlkorrelation mit den geschilderten Beschwerden diagnostizieren können. Ist mir als kleiner Diplomingenieur nicht ersichtlich, aber dafür habe ich ja auch nicht Medizin studiert und keinen Doktortitel… Also natürlich anmaßend von mir, so etwas auch nur zu äußern und die Kompetenz oder Unabhängigkeit von Teilen der Ärzteschaft in Frage zu stellen…
Sind Ärzte verpflichtet, das Leiden im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu lindern? Müssen Ärzt*innen lebenseinschränkende Schmerzen behandeln? Oder wenigstend dokumentieren? Anscheinend nicht. So etwas wird erst recht nicht dokumentiert, wenn die Überschrift „unangemessene Polizeigewalt“ lautet. Obwohl ich z.B. den Hausarzt in Steinhagen explizit darauf hinwies und er bestätigte, dies (und weiteres) zu notieren und auch fleißig mitschrieb, gibt er mir seine vollständigen Aufzeichnungen trotz mehrmaliger Aufforderung nicht heraus.
Das kann doch nicht sein…
Und wenn einer mit vielfachen Verletzungen zum Arzt geht, so wird wohl schon allein durch die Verletzungen angenommen, dass man da wohl auch so seinen eigenen Anteil haben muss oder übertreibt. Sowas würde die Polizei ja nicht ohne Grund tun, jemanden stundenlang malträtieren… Nicht in einer Demokratie, in Europa, in Deutschland, NRW,… und um Herrn Reul in einem ähnlichen Zusammenhang zu zitieren „die Polizei macht sowas nicht, ist ja schließlich verboten“.
Ich glaube, manche Ärzt*innen haben Angst vor der Polizei und Staatsanwaltschaften, weil Sie die Folgen der körperlichen Gewalt schon oft gesehen haben, aber gleichzeitig in einem falschen Gesellschaftsbild gefangen sind. Hier kommen schon in der Kindheit gelernte Annahmen zum Tragen:
Die Polizei hilft und beschützt, Angst müssen nur die Verbrecher haben… da kann es ja nicht sein, dass die Polizei selber Straftaten begeht…und reden sich ein, da sitzt ein Täter vor mir, damit das Weltbild wieder passt… und (be)handeln entsprechend.
Arztfehler oder Behandlungsverweigerung bei Polizeigewalt?
Gibt´s nicht!?
Ich gehe davon aus, dass hier ein gegenseitiger „Schutz“ gewährt wird, denn so können dann die StA Klagen gegen Polizist*innen UND Ärzte einstellen und sich gegenseitig decken. Und dass ein nachfolgender Behandlungsfehler nicht vor Gericht zur Klage zugelassen wird, scheint selbstverständlich. Dass so die Demokratie auf der Strecke bleibt ist offensichtlich – kein Anlass dies zu ändern. Darum wird darüber auch nicht berichtet.
Es ist nicht Aufgabe der StA, den Staat vor „Schaden“ zu schützen. Dadurch wird die Rechtsstaatlichkeit von den Personen (P + Ä), die eigentlich unser größtes Vertrauen verdienen müssten, missbraucht und wesentlich geschädigt.
Ob ich dies jetzt Inkompetenz, Behandlungsfehler, Behandlungsverweigerung, Befangenheit, Fehldokumentation, … nenne – es ist und bleibt allein schon ethisch und moralisch ein nicht zu akzeptierendes Verhalten, das (eigentlich) die größte Verachtung verdient.
Ich frage mich, wann im Lebenslauf einiger Ärzt*innen die Tatsache „Polizeigewalt“ zu einer so fragwürdigen Haltung führte. Aber irgendwo im Lebenslauf muss die ethisch-moralische Integrität (soweit vorhanden) wirtschaftlichen, persönlichen, … Gründen weichen. Was auch immer die Gründe sein mögen, belegbarer Fakt sind z.B.:
– Behandlungsverweigerung, Behandlungsfehler, Fehldokumentation
Sobald 1…2 Ärzt*innen die Behandlung ablehnen, hat sich wohl sowas wie eine kollegiale Kette“ gebildet. Unter anderem dadurch kann kein A mehr die Diagnose des Kolleg*in in Frage stellen, ohne sich in der Gruppe „schlecht darzustellen“ zu müssen. So wird zusätzlich eigener Druck in der Ärzt*innenschaft zugelassen, der mit moralischen Grundsätzen unvereinbar ist. Und wie ein „Querschläger“ aus den Reihen der Ärzte von der StA behandelt wird, scheint klar… so wie ich.
Die Mauer des Schweigens besteht also nicht nur im Polizeiumfeld, auch einige Ärzt*innen scheinen dieses zu unterstützen, obwohl die Unrechtmäßigkeit bekannt ist. So ein Handeln ist aber schwer zu beweisen und noch schwieriger vor Gericht zu bringen (StA…).
Doch was versprechen sich die Ä davon? Haben sie zu oft die Folgen von Polizeigewalt auf dem Behandlungstisch gesehen und daher Angst?
Werden sie von der P+StA bedrängt?
Was passiert, wenn hier doch ein A eine „positive Diagnose“ stellt und die Folgen der Polizeigewalt vollständig dokumentiert? Ist es die Angst, vor Gericht als Zeuge geladen zu werden? Der Zeitverlust durch den Gerichtstermin? Die Öffentlichkeit? Die „Kundschaft“ P+StA?
Es sind keine leeren Behauptungen, die ich hier aufstelle, ich habe es am eigenen Leib erlebt. Aus diesem Grund werde ich hier detaillierter auf die einzelnen „auffälligen“ Stationen meines Leidens eingehen.
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Tipps:
Auch (oder erst recht) wenn Sie zu dem Arzt Ihres Vertrauens gehen, nehmen Sie Zeugen mit, machen Sie Aufzeichnungen und dokumentieren Sie alles per Foto/Video/Audio. Lassen Sie sich die Diagnosen SOFORT aushändigen und fordern die vollständige Dokumentation ein.
Besser ist immer bei Polizeigewalt zuerst der Gang in die Rechtsmedizin. Nur diese können Dokumentationen vor dem Zugang (und Zwang) der P*StA geschützt ablegen.
Jeder normale Arztbesuch oder Klinikaufenthalt ist in einem Strafverfahren für die StA zugänglich! Auch dies weiß jeder Arzt (aber wird – und darf – Ihnen dies nicht mitteilen). Denn ohne Ihre Zustimmung oder Wissen können (und werden) diese Ihre gesamte Krankenakte einfordern und somit weiteren Druck auf die Ärzteschaft erzeugen.