Justiz in NRW. Dreimal falsch macht 5 Mal richtig!?!?

Nachfolgend aufgrund einer Schadensersatzforderung der gütersloher Polizistin Stephanie N., welche infolge einer Fingerprellung einen Monat krankgefeiert hat. Das „Beweisfoto ausgestreckter Zeigefinger“ – welches zwei ausgestreckte Mittelfinger zeigt – ist übrigens einen Monat VOR der behaupteten Tat datiert worden – auch solche Fakten sind den Gerichten nicht „gewürdigt“ worden. Würde die Polizei „zu schlecht dastehen lassen“, meine Vermutung. Das Prinzip der drei Affen bei unliebsamen Bewiesen – vollkommene Ignoranz. Polizeigewalt, Amtsmissbrauch, Faschismus im Amt, … gibt es für manche Personen wohl nicht, so lange diese einfach konsequent realitätsverweigernd agieren bzw. es unterlassen rechtmäßige „Verfahren“ zu ermöglichen.

Spoiler: Richterin Hensler hat ebenso keinerlei Beweise zu meiner Entlastung zugelassen – jedwede „Existenz“ dieser wurde verschwiegen… Jegliche Beweisanträge wurden nicht abgewiesen, sondern einfach „weggelassen“, scheinen nicht der Rede wert zu sein.

Das Land NRW hat somit „RECHTmäßigen“ Anspruch auf Schadensersatz bekommen – denn es ist kein/e Anwältin bereit, hier tätig zu werden – oder (die wenigen, die auch mal medienwirksam, ausnahmsweise, hoch entlohnt solche Fälle verteidigen) „5.000 Euro, dafür, dass ich mir das nur angucke und meine Einschätzung abgebe“ – übliche Reaktion. Oder halt „keine Zeit“, „nicht mein Fachgebiet“, oder sehr selten ehrlich „mit denen lege ich mich nicht an“. Da ist mir auch eine Rechtsschutzversicherung „Arag Plus“ in keinster Weise hilfreich gewesen – denn „Bereitschaft“, gegen die Polizei vorzugehen, besteht auch bei deren gelisteten Anwält:innen nicht.

Der „Start“ des Verfahrens hat fast 3 Jahre gedauert – es wurde wohl „abgewartet“, wie AG-Halle(Westf.) (Richterin Seyfeli und Oberamtsanwältin Pautz) und LG-Bielefeld (Richter Kleine und Staatsanwalt Kleye) jedwede Aussage zu den Tathandlungen der Polizist:innen „erfolgreich unterließen zu dokumentieren“ und auch das OLG Hamm keinerlei Bedenken hatte – wobei doch meine Internetseite VOR Verfahrensbeginn die wesentlichen BEWEISE enthielt – und ich ausdrücklich und mehrfach darauf hinwies – aber auch das wurde „verschwiegen“ im Protokoll meiner Einlassung. So wie jeglichje Beschreibungen der Verletzungsmethoden, Folter und deren Personenzuordnungen.. Und dass ich keinerlei anwaltliche Unterstützung hatte, war wohl ebenso „hilfreich“ – besonders, wenn das Urteil mE sagt „Ätsch, ohne Anwalt kannst Du nichtmal widersprechen…“. Somit beziehen sich die Gerichte auf deren eigene „Urteile“ – sofern diese eben NICHT Amtskolleg:innen belasten… und jegliche Zweifel an gerichtlicher Unabhängigkeit und Korrektheit müsste ja von Kolleg:innen untersucht werden.

Darum ist mE auch bei der berechtigten Systemkritik A.C.A.B. die Justiz inkl. Richter:innen (mit-)gemeint, (die meisten) Anwält:innen nicht ausgenommen.

Wer die nachfolgende Stellungnahme aufmerksam zur Kenntnis nimmt, wird vielerlei amtlich – gerichtlich – dokumentierte Lügen erkennen – ich wies in zweiter Instanz EINDEUTIG darauf hin, dass meine Aussagen nunmehr eindeutige Taten- und Personenzuweisungen enthalten (weil mir dieses nach „Zeugenbefragungen“ der ersten Instanz möglich war, und ich auch auf den fehlenden „Folterknecht“ Michael S. hinwies,…) daraufhin hat das LG Bielefeld KEINERLEI Aussage dokumentiert und meine Schilderungen der Folter(-techniken) und Personen ersatzlos abgebrochen – wobei das doch „eigentlich“ vorgeschrieben ist und protokolliert werden MUSS, aber hat ja auch schon in erster Instanz das AG Halle (Westf.) unterlassen …

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